Land Tirol fördert Ausbildung zur "Fachkundigen Person" in allen Tiroler Bezirken
Veröffentlicht: 20. Juli 2021
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (AWG 2002, § 26, Abs. 4) sind Gemeinden und Abfallwirtschaftsverbände verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Betrieb von z.B. Bodenaushubdeponien, Abfallzwischenlagern oder Recyclinghöfen „Fachkundige Personen“ anzustellen.