Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (AWG 2002, § 26, Abs. 4) sind Gemeinden und Abfallwirtschaftsverbände verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Betrieb von z.B. Bodenaushubdeponien, Abfallzwischenlagern oder Recyclinghöfen „Fachkundige Personen“ anzustellen.
Mit dem Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz (TAWG, § 14, Abs. 1) wird Gemeinden vorgeschrieben, eine öffentliche Müllabfuhr einzurichten und Abfallberatung zu betreiben.
Der Verein Umwelt Tirol bietet gemeinsam mit der Abfallwirtschaft Tirol Mitte GmbH für Tirol ein Ausbildungsprogramm für Recyclinghofmitarbeiter und Gemeindebedienstete an.
Ganz wichtige Partner dabei sind die Abfallwirtschaftsverbände, die Entsorgungswirtschaft, die Verpackungskoordinierungsstelle (VKS) und der Tiroler Gemeindeverband, die ihr regionales Know-how in die Ausbildungen einfließen lassen.
Der Lehrgang „Fachkundige Person“ umfasst 60 Unterrichtseinheiten verteilt auf 8 Tage und schließt mit einer kommissionellen Abschlussprüfung ab.
Die Ausbildungskurse zur fachkundigen Person werden vom Land Tirol mit 50 Prozent gefördert.
Die Inhalte des Lehrgangs finden Sie unter folgendem
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